Information ist alles Beförderungsbestimmungen

Fahrradmitnahme

Für die Beförderung von Fahrrädern auf Buslinien gelten gesonderte Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die Fahrradmitnahme am Bus ist nur möglich, wenn dieser über einen Heckträger bzw. Fahrrad-Anhänger verfügt. Die für Bus und Bahn gültige Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro. Gratis befördert werden Faltfahrräder und Scooter – jedoch nur in gefaltetem Zustand! Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Stadtbus Feldkirch nicht gestattet. Für Fahrräder, die nach den Beförderungsbedingungen der Schienenverkehrsunternehmen transportiert werden, werden Tages-, Wochen,- Monats- und übertragbare Jahreskarten ausgegeben. Diese Verbundfahrscheine berechtigen zur Mitnahme von jeweils einem Fahrrad in den dafür ausgewiesenen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des VVV (siehe jeweils gültiger Fahrplan). Gratis befördert werden Faltfahrräder und Scooter – jedoch nur in gefaltetem Zustand!

Mitnahme von Hunden 

Bezüglich kleinen ungefährlichen Tieren gilt § 40 Kraftfahrlinien-Beförderungsbedingungen (Kfl-BefBed). Diese Beförderung erfolgt unentgeltlich. Für größere Hunde, die nicht unter die Regelung „kleine ungefährliche Tiere“ (§ 40) fallen, gelten die Regelungen des § 38 und § 39 Kfl-BefBed und werden Tages-, Wochen,- Monats- und übertragbare Jahreskarten Hund benötigt. Diese Fahrscheine berechtigen zur Mitnahme von Hunden auf allen Verbundlinien. Für alle Hunde gilt Maulkorb- und Leinenpflicht! Blinden-, Führ-, Assistenz- und Partnerhunde sind von der Maulkorb- und Leinenpflicht ausgenommen und werden unentgeltlich befördert.

Fahren ohne Fahrschein
Verlust der Jahreskarte

Fahrgäste sind verpflichtet, jeweils VOR bzw. bei Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu erwerben, wenn kein gültiges KlimaTicket VMOBIL mitgeführt wird. Fahren ohne gültigen Fahrschein kostet bis zu 135 Euro. Eine Fahrkarte bis zur nächsten Haltestelle ist hier inkludiert.

Bei Verlust des KlimaTickets VMOBIL können nur personalisierte KlimaTickets VMOBIL ersetzt werden. Die Verwaltungsgebühr beim Ersatz des Tickets beträgt 7 Euro.

Bestimmungen Wintersportverkehr

Keine Gratisbeförderung von Schifahrern, Rodlern und Tourengeher im Stadtbus Feldkirch.

Weitere Informationen

VMOBIL