Fahrrad mitnehmen
- Fahrräder können nur auf den im Fahr-Plan oder im Internet verlautbarten Linien bzw. Kursen transportiert werden.
- Bei Bussen ist der Transport von Fahrrädern nur am Fahrrad-Heckträger möglich. Man darf keine Fahrräder im Fahrgast-Raum mitnehmen, außer wenn es sich um klappbare Fahrräder handelt. Klapp-Fahrräder dürfen zusammengefaltet im Fahrgast-Raum transportiert werden.
- Das Verladen des Fahrrads erfolgt unter Verantwortung der Person, die das Fahrrad verlädt. Das Verkehrs-Unternehmen haftet nur bei Schäden, die nachweislich durch das Unternehmen enstanden sind.
- Spezial-Fahrräder wie Tandems, Liege-Fahrräder und Dreiräder können nicht transportiert werden.
- Fahrräder mit elektrischen oder anderen Hilfsmotoren dürfen aus Sicherheits- und Gewichts-Gründen nicht transportiert werden.
- Es gibt keine Mitnahme-Garantie. Wenn das Fahrrad aus Platz-Gründen nicht mitgeführt werden kann, wird es nach Möglichkeit beim nächsten Kurs mitgenommen.